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Allgemeine Geschäftsbedingungen der NEXTTOP GmbH

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I. Geltungsbereich
1. Für sämtliche Verträge, auch für künftige, der NEXTTOP GmbH („UNTERNEHMEN“) mit dem Vertragspartner (nachfolgend: „KUNDE“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: „AGB“). Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des KUNDEN gelten nicht.
2. Diese AGB gelten nur für Rechtsgeschäfte mit Personen, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln (Unternehmer im Sinne von § 14 BGB). Hierzu zählen auch juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtliche Sondervermögen.

II. Angebot, Vertragsschluss und Leistungsumfang
1. Vertragsangebote des UNTERNEHMENS sind freibleibend und unverbindlich. Sie dienen ausschließlich der Entscheidungsfindung des KUNDEN über die Auftragsvergabe der angebotenen Untersuchung/Anlayse und dürfen nur mit Zustimmung des UNTERNEHMENS veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben werden. Die angegebenen Fristen und Termine sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
2. Verträge kommen erst mit dem Zugang der schriftlichen Auftragsbestätigung beim KUNDEN, spätestens mit dem Beginn der Leistungen des UNTERNEHMENS zustande.
3. Maßgebend für den Inhalt des Vertrages sind das Angebot und die Auftragsbestätigung des UNTERNEHMENS sowie diese AGBs. Nachträgliche Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden zum Vertrag sollen schriftlich vereinbart werden.
4. Das UNTERNEHMEN stimmt sich mit dem KUNDEN über die zu treffenden Maßnahmen ab und legt ihm, soweit dies nach dem Ermessen des UNTERNEHMENS erforderlich ist, einen Untersuchungs-,Analysevorschlag nebst Anlagen sowie einen Entwurf der vorgesehenen Terminpläne zur Information und zur Stellungnahme vor.

III. Mitwirkungspflichten des KUNDEN
1. Der KUNDE ist allein verantwortlich dafür und verpflichtet dazu, den Untersuchungs-,Analysevorschlag des UNTERNEHMENS gemäß Ziffer II.4 nebst Anlagen und sonstigen Materialien daraufhin zu überprüfen, ob er für die vom KUNDEN mit der Untersuchung/Analyse verfolgten Zwecke geeignet ist.
2. Änderungs- und Ergänzungswünsche für den Untersuchungs-,Analysevorschlag sind dem UNTERNEHMEN unverzüglich, spätestens vor Beginn der Marktbefragung mitzuteilen und ihm alle für die sachgemäße Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig und kostenlos zu übergeben. Verletzt der KUNDE diese Verpflichtungen, hat er die hieraus resultierenden Mehrkosten des UNTERNEHMENS zu tragen.
3. Der KUNDE sichert zu, dass die beabsichtigten Maßnahmen sowie die Veröffentlichung und Verwendung ihrer Ergebnisse rechtlich, insbesondere wettbewerbsrechtlich zulässig sind und die Durchführung der Analyse und die Verwendung und Veröffentlichung der Ergebnisse keine Rechte Dritter verletzt. Sofern gegen das UNTERNEHMEN Ansprüche geltend gemacht werden, weil der KUNDE die ordnungsgemäß gewonnenen Ergebnisse vorsätzlich oder fahrlässig rechtswidrig verwendet hat (z. B. rechtswidrig und/oder falsch mit ihnen wirbt), stellt der KUNDE das UNTERNEHMEN von allen Ansprüchen frei.

IV. Preise und Zahlungsbedingungen
1. Maßgebend für die im Untersuchungs-,Analysevorschlag angebotenen Leistungen ist der in der Auftagsbestätigung des UNTERNEHMENS genannte Preis zuzüglich Umsatzsteuer. Darüber hinausgehende vom KUNDEN gewünschte Leistungen sind gesondert nach den üblichen Preisen und Tagessätzen des UNTERNEHMENS zu vergüten.
2. Zahlungen auf End- und Abschlagsrechnungen haben innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug auf eines der vom UNTERNEHMEN benannten Konten zu erfolgen. Eine Zahlung gilt erst dann als erbracht, wenn das UNTERNEHMEN darüber endgültig verfügen kann. Bei verspäteter Zahlung stehen dem UNTERNEHMEN Verzugszinsen i.H.v. acht Prozentpunkten über dem Basiszins zu.
3. Mehraufwand für die Auftragsdurchführung, der vom UNTERNEHMEN nicht zu vertreten ist und vom UNTERNEHMEN bei Auftragserteilung trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht voraussehbar war, kann das UNTERNEHMEN gesondert in Rechnung stellen, wenn für ihn ein sachlich berechtigter Grund besteht und die Mehrkosten in der Rechnung für den KUNDEN klar erkennbar und hinreichend bestimmt aufgeschlüsselt sind. Das gilt auch, wenn der KUNDE den Mehraufwand nicht zu vertreten hat.
4. Der KUNDE kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Dies gilt auch für die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten.
5. Wird eine Gefährdung der Zahlungsforderungen vom UNTERNEHMEN durch mangelnde Leistungsfähigkeit des KUNDEN erkennbar, ist das UNTERNEHMEN berechtigt, alle noch nicht fälligen Forderungen aus der gesamten Geschäftsbeziehung zum KUNDEN sofort fällig zu stellen, sofern das UNTERNEHMEN seine Leistungen bereits erbracht hat. Dies gilt auch dann, wenn das UNTERNEHMEN bereits Wechsel oder Schecks angenommen hat. Eine Gefährdung liegt vor, wenn eine Auskunft einer Bank oder einer Auskunftei die Kreditunwürdigkeit des KUNDEN nahe legt. Dasselbe gilt, wenn sich der KUNDE mit mindestens zwei Rechnungen in Zahlungsverzug befindet. Das UNTERNEHMEN ist in diesem Fall außerdem berechtigt, dem KUNDEN eine angemessene Frist zu setzen, in welcher er Zug um Zug gegen Erbringung der noch ausstehenden Lieferungen nach seiner Wahl entweder die Zahlung zu bewirken oder Sicherheit zu leisten hat. Nach erfolglosem Ablauf dieser Frist kann das UNTERNEHMEN vom Vertrag zurücktreten. Bei Zahlungseinstellung oder Überschuldung des KUNDEN ist die Setzung einer Nachfrist entbehrlich.

V. Aufbewahrung von Unterlagen
Das UNTERNEHMEN ist verpflichtet, die Erhebungs-, und Anlayseunterlagen und Daten für einen Zeitraum von einem Jahr nach der Endlieferung an den KUNDEN aufzubewahren. Datenträger werden für einen Zeitraum von zwei Jahren aufbewahrt.

VI. Geheimhaltung/Datenschutz
1. Das UNTERNEHMEN verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen der Zusammenarbeit zur Kenntnis gelangten Informationen und Geschäftsgeheimnisse mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes zu wahren und streng vertraulich zu behandeln, auch nachdem das Vertragsverhältnis beendet ist oder ein beabsichtigter Vertrag nicht geschlossen wurde.
2. Dem KUNDEN ist bekannt, dass im Zusammenhang mit Vertragsverhandlungen und Geschäftsabschlüssen vom UNTERNEHMEN personenbezogene Daten gespeichert und verarbeitet werden. Der KUNDE verzichtet auf eine Benachrichtigung nach dem BDSG.

VII. Wettbewerbstätigkeit
Ohne eine besondere Vereinbarung ist das UNTERNEHMEN nicht daran gehindert, während oder im Anschluss an den mit dem KUNDEN geschlossenen Vertrag für Konkurrenten des KUNDEN tätig zu werden.

VIII. Exklusivität
Das UNTERNEHMEN gewährt keine Exklusivität für bestimmte Produktfelder, Untersuchungs-, Analysegegenstände oder Untersuchungs-,Analysemethoden, es sei denn, sie wird ausdrücklich und schriftlich vereinbart.

IX. Rechte des KUNDEN bei Mängeln
1. Das UNTERNEHMEN haftet unbeschränkt nach dem Produkthaftungsgesetz für vorsätzlich verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, für Schäden aufgrund grob fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. In demselben Umfang haftet das UNTERNEHMEN auch im Falle einer Garantie.
2. Für grob fahrlässig verursachte Schäden, die nicht unter Abs. 1 fallen, haftet das UNTERNEHMEN beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens. Auch bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, die auf einfacher Fahrlässigkeit beruht, haftet das UNTERNEHMEN nur auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens. Die Haftung ist auf den einfachen Auftragswert pro Schadensfall begrenzt.
3. Außer in den in Absatz 1 und 2 genannten Fällen haftet das UNTERNEHMEN nicht für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht wurden.
4. Der KUNDE kann vom UNTERNEHMEN die Wiederbeschaffung von Daten nur verlangen, wenn das UNTERNEHMEN ihre Vernichtung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht und der KUNDE sichergestellt hat, dass diese Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden kann.
5. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten auch für die Haftung der Organe, Erfüllungs- und/oder Verrichtungsgehilfen vom UNTERNEHMEN.
6. Liegt eine Pflichtverletzung vor, die das UNTERNEHMEN nicht zu vertreten hat und die keinen Mangel der vom UNTERNEHMEN gelieferten Werkleistung darstellt, so ist der KUNDE nicht zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
7. Das UNTERNEHMEN haftet nicht für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit von Drittdaten.

X. Eigentumsvorbehalt
Das Eigentum an den dem KUNDEN übergebenen Analysedaten geht erst auf den KUNDEN über, sobald alle Forderungen erfüllt sind, die dem UNTERNEHMEN und den im Namen des KUNDEN beauftragten Dritten gegen den KUNDEN zustehen.

XI. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
1. Der Vertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge betreffend den Internationalen Warenkauf (CISG).
2. Erfüllungsort für unsere Lieferungen und Leistungen ist unser Firmensitz in Münster. Unser Firmensitz ist auch Zahlungsort für den KUNDEN.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Münster. Wir haben jedoch auch das Recht, den KUNDEN an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Dies gilt auch bei grenzüberschreitenden Geschäften.

Stand: Oktober 2015

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